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patientundanwalt.de Unsere Ärzte und Krankenhäuser leisten in der Regel sehr gute Arbeit. Aber auch Ihnen kann einmal ein Behandlungsfehler unterlaufen. Umgangssprachlich ist dann von „Ärztepfusch“ die Rede. In einem solchen Fall haften sie auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und sind hiergegen versichert. Um Ihre Ansprüche erfolgversprechend durchzusetzen benötigen Sie die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes. Gerne beraten wir Sie in allen Fragen des Medizinrechts.